Bitte von oben nach unten vollständig lesen, dann ist das ganze Konvolut hoffentlich halbwegs
verständlich.
Das EStG kennt 7 Arten von Einkommen:
- Betriebliche Einkommen
- Land- und Forstwirtschaftliches Einkommen
- Selbständiges Einkommen
- Gewerbliches Einkommen
- Nicht betriebliches Einkommen
- Nicht selbständiges Einkommen
- Kapitaleinkommen
- Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkommen
- 0,00 % für Einkommensteile zwischen 0 und 11.000 Euro jährlich
- 36,5 % für Einkommensteile zwischen 11.000 und 25.000 Euro jährlich
- 43,2143 % für Einkommensteile zwischen 25.000 und 60.000 Euro jährlich
- 50 % für Einkommensteile über 60.000 Euro jährlich
- Vollpauschalierung
- Teilpauschalierung
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Bilanzierung (Doppelte Buchhaltung, Doppik)
- Vollpauschalierung
- Einheitswert < 75.000€
- UND < 60 ha RLN
- Teilpauschalierung
- EHW 75.000 – 400.000
- UND …
- ODER verpflichtend bei „großer SV Option“
- ODER freiwillig
- EA-Rechnung
- EHW …
- ODER freiwillig
- Bilanzierung
- EHW > 500.000€
- UND Umsatz
- ODER freiwillig
- Vollpauschalierung;
- Einkommen = 42% vom Einheitswert
- Teilpauschalierung
- Einkommen = von allen Erlösen 30% (20% bei Veredelung, 30-50% f forstwirtschaftliche Erlöse)
- EA-Rechnung
- Einkommen = Einnahmen – Ausgaben
- Bilanzierung
- Einkommen = Einkommen laut Bilanz
- sehr häufig
- keinerlei Aufzeichnungen
- Heilige Kuh mancher „Bauernvertreter“
- Alle Erlöse sind chronologisch und nachvollziehbar aufzuzeichnen, Belege sind aufzubewahren, darüber hinaus keine besonderen Formvorschriften
- im Rahmen der TP zu erfassende Einnahmen
- sämtliche Verkäufe v. Urprodukten
- Förderungen, Ausgleichszahlungen
- von TP nicht erfasste Einnahmen
- Landwirtschaftliche Nebentätigkeit
- Vermietung & Verpachtung
- Entschädigungen
- in TP pauschal abgedeckte Ausgaben
- jegliche Betriebsmittel, Reparaturen, Afa, …
- in TP nicht pauschal abgedeckte Ausgaben
- SV
- gezahlte Pachtzinsen
- Ausgedingelasten
- Zinsen f. betriebliche Kredite
- ist für mindestens 5 Jahre zu machen
- beim Wechsel zwischen Bilanzierung und einer der anderen Arten ist Übergangsgewinn/verlust zu ermitteln und voll zu versteuern
10.000 = 30% v. 120.000 LW Erlöse
vor 2015: Vollpauschaliert