Infos zu Photovoltaik in Österreich, 2014 ff.
[WORK IN PROGRESS] – unfertig! Rückmeldungen (Ergänzungen, Korrekturen, ..) sind schon jetzt herzlich willkommen.
[UPDATE 2014.09.09]
– kein Gewerbe, Formulare,
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Nachdem ich in wiederholt darüber lamentiert habe, dass fundierte Informationen zur Photovoltaik in Österreich schwer zu finden sind, tue ich was dagegen und schreibe nieder, was ich zusammengetragen habe. Ergänzungen/Korrekturen sind herzlich willkommen.
Betriebsarten der Photovoltaik
Inselbetrieb
v.a für Almhütten, Wochenendhäuser in Einzellage und Eremiten, Bastler und Unabhängigkeitsfreaks: keine Verbindung zum „Netz“.
! Wird hier nicht näher behandelt.
Überschusseinspeiser
Der produzierte Strom wird selbst verbraucht, nur der Überschuss wird eingespeist.
Siehe auch „Verbrauchs-optimierung“ unten.
Nach der Errichtung der PV Anlage tauscht der Netzbetreiber den Stromzähler gegen einen Zweirichtungs-Zähler aus. Dieser zählt getrennt Strombezug und Stromlieferung. Ein normaler Stromzähler würde bei Einspeisung rückwärts laufen und das will der Netzbetreiber natürlich nicht (würde 1:1 Vergütung bedeuten). Daher darf man die PV Anlage auch erst nach Zählertausch in Betrieb nehmen (der Mitarbeiter des Netzbetreibers sieht am Wechselrichter nach wieviel Strom schon produziert wurde):
Förderung der Errichtung über Klimafond, 2014: 200€ / kWp, bis max 5 kWp.
Tarife: üblicherweise erhält man für den eingespeisten Überschuss 1/3 des Bezugspreises, ~7 Cent/kwh
Volleinspeiser
Der gesamte produzierte Strom wird ins Netz gespeist.
Dazu bekommt man einen zweiten Stromzähler in den Hauptverteiler welcher die Volleinspeisung zählt.
Förderung über OEMAG, Investitionsförderung bei Errichtung und geförderter Tarif,
2014: 200€/kWp Investitionsförderung & 0,12€/kwh Tarif
Kombinationen
Organisatorisch- / rechtliches
Ökostrombescheid
Netzzugang
Klimafond-Antrag
OEMAG-Antrag
Bauordnung
Je nach Bundesland unterliegen PV Anlagen einer Anzeigepflicht.
Dachparallele Montage ist meist nicht anzeigepflichtig, Aufständerungen ab einer definierten Höhe, freistehende praktisch immer. Details in der Bauordnung nachlesen od. z.b. am Gemeindeamt erfragen.
Betreiber, Liegenschaftseigentümer, etc
Steuerrechtliches
Umsatzsteuer
Um sich die Vorsteuer über die Ust-Erklärung zurückholen zu können braucht man eine UID welche mit den Formularen VERF24 und U15 beim Finanzamt beantragt wird.
VERF25 zeigt die selbständige Tätigkeit an und ist Voraussetzung für U15. Wichtig bei Verf25: Auf der Seite 2 „Regelbesteuerung nach Ust“ auswählen (nur dann kann Ust trotz <30.000€ Umsatz zurückgeholt werden – das ist also eine Ausnahme zur Kleinunternehmerregelung).
Mit U15 beantragt man die UID die man i.d. Folge für die Ust-Rückerstattung braucht (man muss dann vierteljährlich eine Ust-Erklärung machen, im wesentlichen ist nur die Ust bei der Errichtung relevant).
Einkommenssteuer
„Gewerbliche Führung“ bedeutet nicht, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss, das ganze kann als selbständige Tätigkeit laufen (die Gewerbeordnung nimmt Stromproduktion sogar explizit aus, Groß-Erzeuger fallen unter das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, Details sind hier imho irrelevant).
Gewerbliche Führung bedeutet, dass einen Gewinnermittlung gemacht werden muss und dieser Gewinn über eine Einkommensteuererklärung zu versteuern ist. Dazu ist die Selbständige Tätigkeit über das Formular VERF24 beim Wohnsitzfinanzamt anzuzeigen (siehe oben).
Energieabgabe
Um die Energieabgabe gab’s Anfang 2014 medialen Wirbel, bis dahin galt eine Grenze von 5000kwh/Jahr, dabei gibts die schon seit langem. Wie der Fiskus rausfindet ob man >25000kWh verbraucht ist mir unbekannt.
Technisches
Einheiten
Solarzellen
Wechselrichter
Solarzellen-Träger
Blitzschutz
Verbrauchs-optimierung
Stromverbrauch den ich reduziert habe brauche ich nicht optimieren.
Die ÖMAG achtet sehr penibel darauf, daß nur von der beantragten Anlage eingespeist wird und ahndet Verstöße rigoros, daher ist v.a. Situation 2 oben riskant.